Erziehungsbeauftragung (nach §2 Abs.1 Jugendschutzgesetz)

 

Erziehungsbeauftragung (nach §2 Abs.1 Jugendschutzgesetz) 

Die Personalausweise des Jugendlichen und dessen Begleiter sind auf Anfrage dem Veranstalter vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Fälschung einer Unterschrift eine Straftat nach §267 StGB darstellt. 

Der Personensorgeberechtigte (i.d.R. Elternteil / Vormund) 

Name, Vorname: ………………………………………………… 

Straße: ………………………………………………… 

PLZ, Ort: ………………………………………………… 

Telefon: ………………………………………………… 

überträgt gemäß §1 Abs.1 Nr. 4 JuSchG die Aufgaben der Erziehung für seine(n) minderjährige(n) Tochter/ Sohn 

Telefon: Name, Vorname: ………………………………………………… 

Straße: ………………………………………………… 

PLZ, Ort: ………………………………………………… 

Telefon: ………………………………………………… 

für die Dauer des Aufenthaltes auf dem 

Schützenfest in Westhofen in der Zeit vom 24.05.2024 - 20:00 Uhr bis 28.05.2024 - 04:30 Uhr 

auf folgende, volljährige Begleitperson als Erziehungsbeauftragte 

Name, Vorname: ………………………………………………… 

Straße: ………………………………………………… 

PLZ, Ort: ………………………………………………… 

Telefon: ………………………………………………… 

Ich kenne die volljährige Begleitperson und vertraue ihr. Sie hat ausreichend erzieherische Kompetenz, um meinem Kind Grenzen setzen zu können (vor allem hinsichtlich des Alkoholkonsums). Ich habe mit ihr die Beaufsichtigung während des Besuches der o.g. Veranstaltung, sowie der An- und Abreise vereinbart und erteile meinem Kind die Erlaubnis die Veranstaltung in dem genannten Zeitraum zu besuchen. Für eventuelle Rückfragen stehe ich unter der genannten Rufnummer zur Verfügung. 

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Ort, Datum Unterschrift des Elternteils 

Als erziehungsbeauftragte Person bestätige ich, dass o.g. Jugendliche/r mit mir die o.g. Veranstaltung besucht und mit mir gemeinsam verlässt. Während der Veranstaltung bin ich zur Aufsicht des/der Minderjährigen verpflichtet. Ich sorge für die Einhaltung des Jugendschutzes. Mir ist bewusst, dass Personen unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke und Jugendliche ab 16 Jahren keine branntweinhaltigen Getränke / Mixgetränke konsumieren dürfen. Mir ist bewusst, dass ich bei eigener Trunkenheit gegen das Jugendschutzgesetz verstoße und die Erziehungsbeauftragung ihre Gültigkeit verliert. 


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Ort, Datum Unterschrift der erziehungsbeauftragten Person 

Bitte hier eine Kopie des Personalausweises des o.g. unterzeichnenden Elternteiles aufkleben











Jugendschutz geht alle an!

Wir, als Vorstand der Schützenbürgerwehr Freiheit Westhofen nehmen den Jugendschutz sehr ernst und stellen auf unserer Veranstaltung mit Hilfe von organisatorischen Maßnahmen sicher, dass es im Rahmen unserer Verantwortung zu keinen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz kommt. Bitte unterstützt uns bei diesen Bemühungen. Die Kinder und Jugendliche vor Schäden zu schützen, ist eine moralische und gesellschaftliche Verpflichtung für alle Beteiligten. 



Wenn Ihr minderjähriges Kind das Schützenfest besuchen möchte, das normalerweise erst ab 18 Jahren gestattet ist und üblicherweise die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erfordert, stehen Sie vor einer Entscheidung. Sie könnten eventuell nicht in der Lage sein, Ihr Kind persönlich zu begleiten, möchten ihm aber dennoch den Besuch erlauben. In diesem Fall hat Ihr einfallsreiches Kind Ihnen einen Vordruck vorgelegt, den Sie nur kurz unterschreiben sollen. 

Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass mit Ihrer Unterschrift Sie eine Person rechtsverbindlich beauftragen, auf Ihr Kind aufzupassen. Diese Person würde dann für eine gewisse Zeit Ihre elterlichen Erziehungsaufgaben übernehmen. Daher ist es entscheidend, dass Sie sich sicher sind, dass diese Person die nötige Reife besitzt, um verantwortungsbewusst mit Ihrem Kind umzugehen, einschließlich der Fähigkeit, gegebenenfalls Grenzen zu setzen, beispielsweise in Bezug auf Alkoholkonsum. 

Trotz dieser Beauftragung bleibt die Gesamtverantwortung weiterhin bei Ihnen als Eltern, insbesondere hinsichtlich der Aufsichtspflicht und eventueller haftungsrechtlicher Folgen. Als Veranstalter sind wir dazu verpflichtet, die Berechtigung der erziehungsbeauftragten Person zu überprüfen. Sollten wir Zweifel an der Berechtigung oder Fähigkeit der beauftragten Person haben, werden wir möglicherweise die Erziehungsberechtigten kontaktieren. 

Es ist daher wichtig sicherzustellen, dass Sie erreichbar sind. Falls Zweifel an der Berechtigung der erziehungsbeauftragten Person nicht ausgeräumt werden können, wird Ihr Kind behandelt, als ob es nicht von einer erziehungsberechtigten Person begleitet wird. Der Sicherheitsdienst behält sich das Recht vor, die Regelung der erziehungsbeauftragten Person nach eigenem Ermessen zu akzeptieren oder abzulehnen. 

Informationen zur Übertragung der Aufsichtspflicht 

auf eine erziehungsbeauftragte Person nach dem Jugendschutzgesetz 

In § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) können die Eltern die Aufsicht ihres minderjährigen Jugendlichen auf eine volljährige Person als „erziehungsbeauftragte Person“ übertragen. Dies sollte schriftlich erfolgen. 

Als Grundvoraussetzung zur Wahrnehmung eines Erziehungsauftrags wird aber vom Gesetzgeber ein Autoritätsverhältnis gefordert, so dass der volljährige Freund oder die volljährige Freundin nicht „erziehungsbeauftragte Person“ sein kann. Ein Auftrag zur bloßen Begleitung durch den Freund kann nicht als Erziehungsauftrag im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG angesehen werden. Tante, der Onkel oder die Großeltern, auch die bereits volljährigen Geschwister können dagegen diese Aufgabe wahrnehmen. 

Für die erziehungsbeauftragte Person gilt daher folgendes: 

  1. Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein. 
  2. Die beauftragte Person muss dem Erziehungsauftrag und den damit verbundenen Aufsichtspflichten nachkommen können. Sie muss also in der Lage sein, den anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken, dass z. B. weitere Bestimmungen des JuSchG, wie z. B. ein Alkohol- bzw. Rauchverbot beachtet werden. 
  3. Zweifel an der erziehungsbeauftragten Person können sich dann ergeben, wenn diese z. B. aufgrund ihres Verhaltens, beispielsweise Alkoholgenuss, offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, den Erziehungsauftrag auszuführen. 
  4. Der volljährige Partner oder die volljährige Partnerin einer minderjährigen Person kann ebenfalls keinen Erziehungsauftrag wahrnehmen, da in Beziehungen kein Autoritäts- sondern ein partnerschaftliches Verhältnis besteht, so dass notwendige erzieherische Interventionen in der Praxis im Regelfall unterbleiben. 
    Das Gleiche gilt in der Regel für die Beauftragung von Freunden, Freundinnen, Kameraden oder Bekannten der minderjährigen Person. Auch hier kann in der Regel von dem Bestehen eines Autoritätsverhältnisses nicht ausgegangen werden. 

In diesem Zusammenhang wird von den Behörden darauf hingewiesen, dass auch bei Eltern und der erziehungsbeauftragten Person selbst eine Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt, wenn sie ihre Aufsichtspflichten im Rahmen einer „Erziehungsbeauftragung“ verletzen. 

Eltern sollten daher genau überlegen, wem sie eine solche Beauftragung erteilen. 


Wichtige Informationen zum Jugendschutz auf dem Schützenfest 

Liebe Eltern und Jugendliche, 

das Schützenfest steht bevor und wir möchten sicherstellen, dass alle Besucher, insbesondere unsere jugendlichen Gäste, eine unbeschwerte und sichere Zeit genießen können. Deshalb möchten wir Sie über die Jugendschutzbestimmungen informieren, die während des Festes gelten. 

Gemäß den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes möchten wir auf folgende Regeln hinweisen: 

Altersbeschränkungen für den Konsum von Alkohol: 

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine alkoholischen Getränke konsumieren. 

Der Konsum von Branntwein und ähnlichen Getränken ist Personen unter 18 Jahren untersagt. 

Anwesenheitszeiten bei Veranstaltungen: 

Kinder unter 16 Jahren dürfen bis 22 Uhr in Begleitung eines Erwachsenen oder einer "erziehungsbeauftragten Person" auf dem Schützenfest bleiben. 

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 24 Uhr bleiben, sofern sie nicht mit ihren Eltern oder einer "erziehungsbeauftragten Person" zusammen sind. 

Erziehungsbeauftragung: 

Wenn Jugendliche unter 16 Jahren nach 22 Uhr oder Jugendliche ab 16 Jahren nach 24 Uhr auf dem Schützenfest bleiben möchten und nicht in Begleitung ihrer Eltern sind, ist eine schriftliche Erziehungsbeauftragung erforderlich. 

Diese Erklärung muss den Namen des Personensorgeberechtigten, des Jugendlichen und der erziehungsbeauftragten Person, eine Kopie des Ausweises sowie Ort, Datum und Unterschrift enthalten. Die Vorlage für die Erziehungsbeauftragung finden Sie auf unserer Website 

www.schuetzenbuergerwehr-freiheit-westhofen-anno1028.de

oder erhalten Sie bei unserem Sicherheitspersonal vor Ort. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich die von uns bereitgestellte Erklärung akzeptieren. Über Ausnahmen entscheidet der Sicherheitsdienst.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Sicherheitspersonal wird das Alter der Besucher am Eingang kontrollieren, um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten. 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Gemeinsam wollen wir sicherstellen, dass alle eine unvergessliche und sichere Zeit auf dem Schützenfest haben.